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   BGH, 08.03.1988 - 5 StR 41/88   

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https://dejure.org/1988,7387
BGH, 08.03.1988 - 5 StR 41/88 (https://dejure.org/1988,7387)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1988 - 5 StR 41/88 (https://dejure.org/1988,7387)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1988 - 5 StR 41/88 (https://dejure.org/1988,7387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs erforderlichen Gesamtvorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 08.03.1988 - 5 StR 41/88
    Der Senat weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, daß für die Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht schon der allgemeine Entschluß ausreicht, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen (BGHSt 12, 148, 155; BGH NStZ 1986, 408).
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86

    Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs -

    Auszug aus BGH, 08.03.1988 - 5 StR 41/88
    Der Senat weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, daß für die Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht schon der allgemeine Entschluß ausreicht, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen (BGHSt 12, 148, 155; BGH NStZ 1986, 408).
  • BGH, 15.12.1987 - 5 StR 518/87

    Voraussetzung für das Vorliegen einer fortgesetzte Handlung - Bestechung, Betrug

    Auszug aus BGH, 08.03.1988 - 5 StR 41/88
    Vielmehr handelt der Täter nur dann mit einem solchen Vorsatz, wenn sein - spätestens vor Beendigung des ersten Teilakts - gefaßter Entschluß sämtliche Teile der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH Urteil vom 15. Dezember 1987 - 5 StR 518/87).
  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 399/90

    Festellungen zum Gesamtvorsatz bei sexuellen Missbrauch trotz Gewissensbissen

    Das hängt aber von den Umständen des Einzelfalls und der Würdigung des Tatrichters ab (vgl. Senatsbeschluß vom 8. März 1988 - 5 StR 41/88 -).
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